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Französische Sanierungsstrategien für Tochtergesellschaften
Diese Maßnahmen erleichtern die Rettung von Gesellschaften in finanziellen Schwierigkeiten
Mit der COVID-19-Krise tritt eine Wirtschaftskrise auf, deren Ausmaß und Dauer noch unbekannt sind. Die französische Regierung hat mehrere steuerliche Maßnahmen (z. B. Zahlungsaufschub von steuerlichen und sozialrechtlichen Schulden) getroffen, um die französische Wirtschaft zu schützen. Eine dieser Maßnahmen betrifft die steuerliche Behandlung des Verzichts auf die Zahlung von Mietforderungen. Abgesehen von diesen Maßnahmen müssen Unternehmensgruppen in dieser Krisenzeit besonders auf die Finanzierungskraft jeder einzelnen Gruppengesellschaft achten und die Verstärkung des Eigenkapitals, ggf. durch den Erlass von konzerninternen Verbindlichkeiten, gehört oft zu den Prioritäten. Ziel dieses Aufsatzes ist es, die aktuellen Sanierungsmaßnahmen (Rekapitalisierung, Forderungsverzicht, Darlehen etc.) nach französischem Recht zu schildern und auf ihre steuerlichen Konsequenzen insbesondere mit Hinsicht auf die aktuelle Situation hinzuweisen.
Die reine Kapitalerhöhung ist grds. steuerneutral. Wenn von komplexeren Strategien neben der Kapitalerhöhung die Rede ist, ist eine Besteuerung nicht mehr ausgeschlossen.
Die steuerliche Behandlung der Forderungsverzichte hängt von der Natur des Verzichts oder des Vorliegens einer Sanierungsmaßnahme ab.
Die Gewährung von Darlehen zugunsten einer Tochtergesellschaft unterliegt mehreren Vorschriften zur Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen.