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Umsatzsteuer | Keine Rechnung ohne Leistungsbeschreibung (BFH)
Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben (hier "Produktverkäufe") nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin im Jahr 2005 (Streitjahr) die Vorsteuer aus einer Credit Note (Gutschrift) abziehen kann.
Die Klägerin hatte im Streitjahr 2005 eine Gutschrift ohne elektronische Signatur per E-Mail an ihren Vertragspartner, den leistenden Unternehmer, übermittelt. In der Gutschrift fehlte die Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer ...