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NWB Nr. 35 vom Seite 2634

Einige Anmerkungen zu den aktuellen Änderungen der StBVV

Die sinngemäße Anwendung des RVG für Verwaltungsverfahren wirft verschiedene Fragen auf

Jürgen F. Berners

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wurde im Zuge der Änderung verschiedener steuerlicher Verordnungen zum fortentwickelt (Art. 8 der Fünften Verordnung [i]Simon, NWB 26/2020 S. 1960zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. , BGBl 2020 I S. 1498). Änderungen betreffen u. a. die Möglichkeit, Berechnungen auch in Textform zu erstellen, den Verweis auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für das Verwaltungsverfahren und die Erhöhung der Tabellensätze in den Tabellen um 13 %. Die Rechtsbehelfstabelle wurde ersatzlos gestrichen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Mitteilung der Berechnung (§ 9 StBVV)

[i]Elektronische Rechnungsstellung...Mit der Neuregelung des § 9 Abs. 1 StBVV wird eine weitere alternative Erstellung der Berechnung neben der Unterzeichnung im Original durch den Steuerberater eröffnet: die Erstellung in Textform, also die Abgabe einer lesbaren Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger (vgl. § 126b Satz 1 BGB). Damit können Rechnungen auch elektronisch, insbesondere per E-Mail, an die Auftraggeber versendet werden. Eine eingescannte Unterschrift des Steuerberaters ist nicht erforderlich. Letztlich kann also sogar ein Mitarbeiter, der nicht Berufsträger ist, eine solche Berechnung erstellen.

[i]... aber nur mit Zustimmung des MandantenDies setzt allerdings voraus, da...