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NWB Nr. 35 vom

Umgehung des Pflichtteilsrechts durch Flucht ins Gesellschaftsrecht

Dr. Rüdiger Werner

Das Pflichtteilsrecht kann sich bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge als erheblicher Störfaktor erweisen. Es stellt sich daher die Frage, ob es nicht durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen umgangen werden kann. Dass eine solche Gestaltung schiefgehen kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (, NWB FAAAH-51273), in der dem Pflichtteilsberechtigten im Grundsatz ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zuerkannt worden ist.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die Ausschaltung des Pflichtteilsrechts

[i]Gründung einer Personengesellschaft mit Erblasser und Erben als GesellschafterDas Pflichtteilsrecht kann grds. dadurch ausgeschaltet werden, dass der Erblasser mit denjenigen Personen, die seine Vermögenswerte erhalten sollen, eine Personengesellschaft gründet und das zu vererbende Vermögen in die Gesellschaft einbringt. Scheidet der Erblasser durch Tod aus der Gesellschaft aus, wächst seine Beteiligung an der Gesellschaft seinen Mitgesellschaftern an.

[i]Abfindungsanspruch kann ausgeschlossen werdenGrds. steht den Erben zwar für den Verlust des Gesellschaftsanteils ein Abfindungsanspruch zu. Speziell für den Fall des Ausscheidens durch Tod kann dieser Abfindungsanspruch jedoch durch den Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen w...