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Anforderungen an eine Zeugenvernehmung im Finanzgerichtsprozess
Anmerkung zum
[i] Nacke, Finanzgerichtliches Verfahren und Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, Grundlagen, NWB QAAAF-90430 Über Erfolg und Misserfolg einer finanzgerichtlichen Klage entscheidet oft, welche Beweismittel der Kläger oder sein Prozessvertreter dem Finanzgericht zu beweiserheblichen Tatsachen anbieten, wie das Finanzgericht dann Beweis erhebt und diese Beweise schließlich würdigt. In einer aktuellen Entscheidung (, NWB YAAAH-51647) befasst sich der BFH mit der Frage, wie eine ordnungsgemäße Beweiserhebung mittels Zeugen erfolgen muss. Verstößt ein Finanzgericht gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Beweiserhebung, kann dies einen Verfahrensfehler darstellen, der im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) und der Revision (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) geltend gemacht werden kann. Wichtig ist hierbei, dass der Kläger oder sein Prozessvertreter – sollte die Klage abgewiesen worden sein – bereits während des Finanzgerichtsverfahrens die hierfür erforderlichen Handlungen vorgenommen hat. [i]BFH, Beschluss v. 7.8.2019 - V B 111/18, NWB YAAAH-51647 Der aktuelle Beschluss des BFH macht deutlich, dass ein Zeugenbeweis vorrangig durch Zeugenvernehmung im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht zu erfolgen hat. Es ist dem Finanzgericht in der Regel nicht gestattet, von einer Vernehmung eines Zeugen abzuseh...