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Online-Beitrag vom

Wissenstraining Lösungen

Jörg Bensch; Solingen

Aufgabe 1

a) 2, bei dem gelieferten Monitor handelt es sich um das Modell mit geringerer Bildschirmgröße.

b) 1, es wurden 2 Computermäuse zu viel geliefert. Die Mehrlieferung stellt rechtlichen Kaufantrag dar (unverlangt zugesandte Ware).

c) 1, die Sachmangelhaftung bezieht sich nicht auf Verbrauchsmaterialien.

d) 2, die Kapazität der Festplatten ist zu gering.

e) 3, physische Defekte stellen einen Qualitätsmangel dar.

f) 3, versteckter Qualitätsmangel.

Aufgabe 2

Zutreffend:

3. (strenge Prüf- und Rügefristen von Unternehmen),

5. (da die Sachmangelhaftung zeitlich weder beschränkt noch ausgeschlossen wurde).

Nicht zutreffend:

1. Auch bei einem zweiseitigen Handelskauf gelten die Vorgaben zur Sachmangelhaftung des BGB.

2. Ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht steht nur Käufern bei einem Verbrauchgüterkauf im Rahmen des Fernabsatzes zu.

3. Die Ware muss unverzüglich nach Zugang auf Mängel hin überprüft werden, da ansonsten die Rechte aus mangelhafter Lieferung verloren gehen.

4. Die Merkur Elektronikhandels GmbH haftet nur für Transportschäden, die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat (z. B. falsch verpackte Ware), ansonsten haftet das beauftragte Transportunternehmen.

6. Merkur Elektronikhandels G...

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