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NWB-BB Nr. 9 vom Seite 265

Fokus: Bei Geltung einer gesetzlichen Regelung liegt keine missbräuchliche Klausel vor

Volljurist, Dipl.-Finw. (FH) Dr. Peter Steinberg

Wurde eine Vertragsklausel nicht ausgehandelt und beruht diese Klausel auf einer Regelung nach dem nationalen Recht, fällt diese Klausel nicht unter das Unionsrecht zu missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen, wenn unter den Parteien nichts anderes vereinbart wurde (, Pressemitteilung 89/2020 v. ).

Die Banca Transilvania schloss mit der NG und OH einen Kreditvertrag im Jahr 2006 über einen Betrag i. H. von 90.000 rumänischen Leu (ca. 18.930 €) ab. Ein weiterer Kreditvertrag wurde im Jahr 2008 geschlossen, der auf Schweizer Franken lautete. Dieser Vertrag diente zur Refinanzierung des ursprünglichen Vertrages und wandelte diesen um. Die starke Abwertung des rumänischen Leu führte in den darauffolgenden Jahren dazu, dass sich der Rückzahlungsbetrag fast verdoppelte.

NG und OH klagten 2017 beim Tribunalul Spezializat Cluj (Fachgericht Cluj, Rumänien) mit dem Antrag auf Feststellung, dass ein Teil des Kreditvertrages aus 2008 missbräuchlich sei. Denn dieser sah vor, dass alle Zahlungen in der Währung vorzunehmen waren, auf die das Darlehen lautete. Eine Umwandlung des Darlehens in eine andere Währung könne be...