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Der aktuelle „EU Green Bond“-Standardentwurf
Neues Betätigungsfeld für Wirtschaftsprüfer
Zur Umsetzung ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums („Sustainable Finance“) beauftragte die Europäische Kommission die Schaffung eines „EU Green Bond“-Standards. Emittenten sollen ihre Anleihen freiwillig nach diesem Standard zertifizieren lassen können. Im März 2020 wurde ein Standardentwurf mit Erläuterungen veröffentlicht, der u. a. eine verpflichtende Prüfung von „EU Green Bonds“ durch einen akkreditierten Prüfer vorsieht. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Anforderungen an eine solche Prüfung, soweit sie im Standardentwurf thematisiert werden.
Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter NWB CAAAG-79145
Die Europäische Kommission will Ende 2020 darüber entscheiden, ob konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zur Schaffung eines „EU Green Bond“-Standards getroffen werden sollen, um Investitionen in ökologisch nachhaltige Projekte zu fördern.
Anfang 2020 wurde ein Standardentwurf veröffentlicht, der zusammen mit der im Juni 2020 veröffentlichten EU-Taxonomieverordnung konkrete Anforderungen an „EU Green Bonds“ formuliert.
Der aktuelle Standardentwurf sieht eine verpflichtende Prüfung von „EU Green Bonds“ durch akkreditierte Prüfer vor. Der Standardentwurf bleibt jedoch konkrete Antworten auf Fragen zur Akkreditierung von Prüfern und der Prüfungsdurchführung schuldig.
I. EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums
Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 mithilfe des sog. „Green Deals“ klimaneutral zu werden. Dazu arbeitet sie derzeit daran, das Finanzsystem im Sinne eines langfristig angelegten, nachhaltigen Handelns aller Finanzmarktakteure umzugestalten. Eine Expertengruppe, die „Technical Expert Group on Sustainable Finance“ („Technical Expert Group“), bestehend aus 35 Mitgliedern aus der Zivilgesellschaft, dem Hochschulbereich, dem Privat- und Finanzsektor und zusätzlichen Mitgliedern aus EU- und internationalen Institutionen, erarbeitete im Januar 2018 einen Schlussbericht über die Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft. Dieser Schlussbericht lieferte im März 2018 die Vorlage für einen EU-Aktionsplan, der mit einem Maßnahmenmix regulatorische Anreize schaffen will, um: