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BFH 07.05.2020 V R 1/18, StuB 16/2020 S. 648

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug für Badrenovierung eines an Arbeitgeber vermieteten Home-Office

(1) Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird. (2) Bei einer Bürotätigkeit kann sich die berufliche Nutzung des Home-Office auch auf einen Sanitärraum erstrecken, nicht jedoch auf ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG; Art. 168 Abs. 1 Buchst. a, Art. 176 Abs. 1 Satz 2 MwStSystRL; § 12 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall vermieteten Ehegatten eine Wohnung im gemeinsamen Haus umsatzsteuerpflichtig an den Arbeitgeber des Ehemanns. Der Ehemann nutzte diese Wohnung als Home-Office für seine nichtselbständige Tätigkeit. Die Vermietung an den Arbeitgeber zum Zwecke der Rücküberlassung an de...