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Ermittlung der Anschaffungskosten bei Veräußerung eines Teils von zu verschiedenen Preisen erworbenen Stückaktien
Identifiziert der Stpfl. bei der Veräußerung die zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworbenen Stückaktien, sind für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns i. S. des § 17 EStG die tatsächlichen Anschaffungskosten der veräußerten Stückaktien maßgebend (Bezug: § 255 Abs. 1, Abs. 2 HGB; § 133, § 157 BGB; § 17 Abs. 1, Abs. 2 EStG).
(1) Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Veräußerungsgewinn i. S. des Absatzes 1 ist gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist von den tatsäc...BStBl 2004 II S. 556