Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH | Folgen des Wegfalls der Prozessfähigkeit
Der Wegfall der Prozessfähigkeit einer GmbH ist für einen Rechtsstreit ohne Bedeutung, wenn die nicht mehr prozessfähige Gesellschaft zuvor dem Prozessbevollmächtigten wirksam eine Prozessvollmacht erteilt hat (§ 86 ZPO). Dies gilt auch, wenn bereits vor Klageerhebung kein gesetzlicher Vertreter mehr vorhanden ist, aber eine bereits vor Wegfall der Prozessfähigkeit erteilte Prozessvollmacht fortbesteht. In diesem Fall bleibt die GmbH wirksam vertreten.
Da [i]Singer, NWB 19/2017 S. 1450die Klage eines Treuhandkommanditisten einer GmbH & Co. KG gegen eine Vertriebsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung daher wirksam an den Rechtsanwalt der nicht mehr prozessfähigen Vertriebsgesellschaft zugestellt worden war, bestand kein Bedürfnis für die ...