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Bildung von Rückstellungen für Prämienzinsen bei Prämiensparverträgen
a) Sparvertrag sieht neben einer Basisverzinsung am Ende der jeweiligen Gesamtlaufzeit eine auf den eingezahlten Sparbeiträgen basierende feste Prämienzahlung vor und ist unkündbar
Soweit ein Sparvertrag neben einer Basisverzinsung am Ende der jeweiligen Gesamtlaufzeit eine auf den eingezahlten Sparbeiträgen basierende feste Prämienzahlung vorsieht und unkündbar ist, ist die
Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig (
NWB FAAAA-96347, BStBl 1998 II S. 728). In diesen Fällen ist die Verpflichtung dem Grunde nach entstanden, da zumindest eine Prämierung der bisher eingezahlten Beträge zwingend vorzunehmen ist. Sie knüpft somit nicht nur an Vergangenes an, sondern gilt auch Vergangenes ab. Lediglich die Höhe der Verpflichtung ist am Bilanzstich...