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FG Düsseldorf Urteil v. - 6 K 2049/17 KE

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10b Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 5, EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c, EStG § 44 Abs. 6 Satz 1, EStG § 44 Abs. 6 Satz 4, KStG § 8 Abs. 1 Satz 1, KStG § 27 Abs. 1 Satz 3, KStG § 27 Abs. 3, KStG § 27 Abs. 5 Satz 2, KStG § 27 Abs. 5 Satz 3, KStG § 27 Abs. 7

Kapitalertragsteuer: Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto - Vorlage einer Verwendungsbescheinigung - Sinngemäße Anwendung der Verwendungsfestschreibung auf BgA in Form eines Regiebetriebs

Leitsatz

Auch bei einer verdeckten Gewinnausschüttung eines Betriebs gewerblicher Art in Form eines Regiebetriebs an seine Trägerkörperschaft führt die Nichterteilung einer Verwendungsbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG bis zum Tag der Bekanntgabe der erstmaligen Feststellung nach § 27 Abs. 2 KStG zu einer der kapitalertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage zugrunde zu legenden Verwendungsfestschreibung des Betrags der Einlagenrückgewähr mit 0 Euro (Anschluss an , EFG 2015, und vom 4 K 1822/15, EFG 2018, 473).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGD:2020:0623.6K2049.17KE.00

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 15 Nr. 33
DStR 2021 S. 8 Nr. 1
DStRE 2021 S. 151 Nr. 3
GAAAH-55927

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