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BFuP Nr. 4 vom Seite 341

Zur Binnendifferenzierung gemeinschaftlich geführter Gesellschaften im internationalen Rechnungslegungsrecht

Dr. Marc Schild, Universität des Saarlandes

Mit IFRS 11 ging eine Binnendifferenzierung gemeinschaftlich geführter Gesellschaften in zwei verschiedene Rechtsfiguren einher. Sie können sich nun entweder als Gemeinschaftsunternehmung oder als gemeinschaftliche Tätigkeit qualifizieren. Diese Differenzierung führt in praxi zu verschiedenen Auslegungsfragen. Im vorliegenden Beitrag werden zentrale Anwendungsprobleme dargelegt und rechtskonforme Lösungen herausgearbeitet. Im Mittelpunkt der Analyse soll die Agendaentscheidung des IFRS IC vom März 2015 stehen, lassen sich durch sie doch einige maßgebliche Zweifelsfragen hinsichtlich der Unterscheidung beider Rechtsfiguren aufklären, welche dem Interpretationsgremium vonseiten der IFRS-Anwender gestellt wurden.

1 Die Arten gemeinschaftlich geführter Gesellschaften

IFRS 11 ist der einschlägige Standard zur Bilanzierung unternehmerischer Kooperationen, welche sich als eine gemeinsame Vereinbarung qualifizieren (IFRS 11.3). Bei Letzterer handelt es sich im Grundsatz um eine gesellschaftsrechtliche oder sonstige vertragliche Vereinbarung, die gleichwohl auch ein Konstrukt aus mehreren Verträgen darstellen kann (IFRS 11.B2 f.). Für das Vorliegen einer gemeinsamen Vereinbarung ist es zwar notwendig (IFRS 11.5 (a)), nicht aber bereits...