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BFH 12.03.2020 V R 24/19, NWB 33/2020 S. 2446

Umsatzsteuer | Keine Abhängigkeit der deutschen Umsatzsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung von der Besteuerung im Drittland als Empfängerstaat

Die können wie folgt zusammengefasst werden: Zwischen der deutschen Umsatzsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung und der Besteuerung im Drittland als Empfängerland besteht keine Konnexität. Die Steuerbefreiung ist jedenfalls zu gewähren.

Einordnung:

Die aufgeworfenen Fragen sind für Ausfuhrsachverhalte von erheblicher Praxisrelevanz. Der BFH weist die Revision als unbegründet zurück und folgt dem Finanzgericht in seiner Einschätzung, wonach das Ausstellen gesplitteter Rechnungen – wie im Streitfall – nicht dazu führt, die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen zu versagen. Hierdurch werde das Vorliegen der gesetzlichen Befreiungsvoraussetzungen in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG nämlich nicht in Frage gestellt. Ausfuhrlieferungen seien gem. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG unter den in § 6 UStG bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Hi...