NWB Nr. 33 vom Seite 2433

Hat der Elektro-Pkw die Nase vorn?

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Guten Morgen, liebe Sorgen, ...

Menschen können nur mit einem „begrenzten Vorrat an Sorgen“ umgehen. Psychologen wissen das. Es verwundert daher nicht, dass Corona es geschafft hat, viele brennende Zukunftsthemen von der politischen Tagesordnung zu verdrängen. Doch nun kehren sie langsam wieder ins Bewusstsein zurück, die alten Sorgen. Klimawandel, Wohnungsnot, Rentenfrage ... Zumindest beim Klimawandel hat die Bundesregierung aus der Not eine Tugend gemacht und in ihrem aktuellen Konjunkturprogramm, das Deutschland mit „Wumms“ aus der Corona-Krise holen soll, einige Maßnahmen vorgesehen, um nachhaltige Mobilität zu fördern. Als „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus befristet bis . Die Förderung des Bundes beim Kauf eines E-Fahrzeugs steigt damit von 3.000 € auf 6.000 €. In den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur sowie die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und der Batteriezellenfertigung werden zusätzlich 2,5 Mrd. € investiert. Die Kfz-Steuer wird ab 2021 stärker an den CO 2-Emissionen ausgerichtet, womit saubere Autos bei der Steuer günstiger sind als emissionsstarke Modelle. Hat damit der Elektro-Pkw inzwischen finanziell „die Nase vorn“? Dieser Frage geht Nürnberg auf nach.

Weiterhin Sorgen bereitet der Wohnungsmarkt. Vor allem in Großstädten ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Laut einer im Sommer 2019 veröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft wurden in Köln und Stuttgart nur rund die Hälfte der Wohnungen gebaut, die nötig wären, um die Nachfrage zu decken. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus hat der Steuergesetzgeber reagiert und in § 7b EStG eine Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen geschaffen. In der Praxis traten allerdings schnell erste Anwendungsfragen auf, auf die Schmidt in NWB 38/2019 S. 2777 hingewiesen hat. Mit seinem Anwendungsschreiben vom Juli dieses Jahres will das BMF nun für mehr Klarheit sorgen. Ob ihm das gelungen ist, untersucht Schmidt auf . Eines sei schon verraten: Auf den Vorschlag von Schmidt, die Nebenräume in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen, ist das BMF eingegangen. Das freut uns sehr.

Mit Corona erst zum „Sorgenkind“ geworden sind die Auszubildenden. Waren sie vor der Krise noch in der glücklichen Lage, zwischen einer Vielzahl von Ausbildungsplätzen wählen zu können, fällt es jetzt vielen Betrieben schwer, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Damit die duale Berufsausbildung nicht „unter die Räder kommt“, hat der Bund das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ ins Leben gerufen. Welche Kriterien erfüllt werden müssen, um als Arbeitgeber die neue Ausbildungsprämie in Anspruch nehmen zu können, erläutert Jahn auf .

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2020 Seite 2433
NWB WAAAH-55683