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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Das Bundesfinanzministerium hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofs akzeptiert, wonach die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Sichtweise des Bundesfinanzhofs ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es gibt allerdings eine Übergangsregelung. Es wird nicht beanstandet, wenn Umsätze, die vor dem erbracht werden, als steuerpflichtig behandelt werden.

In unserer Februar-Ausgabe 2020 hatten wir Sie über ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer informiert.

Der V. Senat des BFH hat entschieden: Die entgeltliche Übertragung von gebrauchten Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Als Hauptleistung sei nämlich die Übertragung der Forderung anzusehen. Die Erwerber auf dem Zweitmarkt hätten lediglich Interesse an dem Sparanteil der Versicherung.

Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des An- und Verkaufs von gebrauchten Lebensversicherungen. Diesem wäre bei der von der Finanzverwaltung vertretenen Umsatzbesteuerung die Geschäftsgrundlage entzogen worden.

Das Bundesfinanzministerium hat die Entsch...