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Track 33 | Umsatzsteuer: Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen als steuerbefreite Heilbehandlung
Der Bundesfinanzhof muss klären, ob die Einlagerung von Ei- und Samenzellen in flüssigem Stickstoff zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung auch dann eine steuerfreie Heilbehandlung ist, wenn die Lagerung von einem anderen Unternehmer (wie z. B. von sog. Kryobanken) als die Fruchtbarkeitsbehandlung selbst durchgeführt wird. Das FG Münster hat in erster Instanz entschieden, dass auch die reine Lagerung der Eizellen umsatzsteuerfrei ist.
Auch zur Umsatzsteuer haben wir anhängige Verfahren ausgewählt. Bei dem ersten geht es um die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen.
Lagern Ärzte Ei- und Samenzellen in flüssigem Stickstoff zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung ein, ist diese Kryokonservierung eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
Das ist unstrittig. Der V. Senat des BFH muss aber klären: Gilt dies auch dann, wenn die Lagerung von einem anderen Unternehmer durchgeführt wird als die eigentliche Fruchtbarkeitsbehandlung selbst? Zum Beispiel bei der Einlagerung durch sog. Kryobanken?
Das Finanzgericht Münster hat in erster Instanz entschieden: Auch die reine Lagerung der Eizellen ist umsatzsteuerfrei. Das ges...