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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 25 | Verfahrensrecht: Einkünfte aus Photovoltaikanlage bei Ehegatten ohne gesonderte Gewinnfeststellung

Betreiben zusammen veranlagte Ehegatten in der Rechtsform einer GbR gemeinsam eine Photovoltaikanlage auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus, hat eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig zu unterbleiben, wenn kein Streit über Höhe und Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht. Das gilt laut BFH auch dann, wenn die GbR keinen Gebrauch von der Nichterhebung der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer macht.

Betreiben zusammen veranlagte Ehegatten in der Rechtsform einer GbR gemeinsam eine Photovoltaikanlage auf ihrem eigengenutzten Wohnhaus, so hat eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen regelmäßig zu unterbleiben, wenn kein Streit über die Höhe und die Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht. – Das hat der Bundesfinanzhof unlängst entschieden.

Dies gilt – so der IV. Senat des BFH – auch dann, wenn die Ehegatten zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben, um die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten beanspruchen zu können. Also dann, wenn sie keinen Gebrauch von der Kleinunternehmer-Regelung gemacht haben.

Das Urteil ist natürlich zu begrüßen, weil es unnötigen büro...