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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 20 | Bauabzugsteuer: Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich eine Bauleistung

Bauabzugsteuer i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind insbesondere nicht auf Gebäude oder unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, es kommen auch Scheinbestandteile, Betriebsvorrichtungen und technische Anlagen in Betracht. Ob die Einkünfte des Leistenden in Deutschland steuerpflichtig sind, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle.

Der Bundesfinanzhof hat in letzter Instanz ein Urteil des Hessischen FG zur Bauabzugsteuer bestätigt, das wir Ihnen in unserer März-Ausgabe 2018 vorgestellt haben.

Bestimmte Leistungsempfänger müssen für im Inland bezogene Bauleistungen einen Steuerabzug i. H. von 15 % der Gegenleistung einbehalten. Bauleistungen sind grundsätzlich alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

Der VI. Senat des BFH hat sich der Auffassung der Finanzrichter aus Kassel angeschlossen, wonach das Aufstellen einer Freiland-Photovoltaikanlage grundsätzlich als Bauleistung anzusehen ist. Die Begriffe Bauwerk und Bauleistung sind nä...