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Lohnsteuer | Essenszuschüsse in Form von Restaurantschecks als Sachbezug (FG)
Ein Sachbezug liegt vor, wenn
Arbeitnehmern Gutscheine überlassen werden, die sie zum Bezug einer von ihnen
selbst auszuwählenden Sach- oder Dienstleistung berechtigen und die bei einem
Dritten einzulösen oder auf den Kaufpreis anzurechnen sind. Gegen die
Einordnung als Sachbezug spricht weder, dass die streitgegenständlichen
Restaurantschecks im täglichen Leben ähnlich dem Bargeld verwendbar sein mögen,
noch die Angabe einer Wertobergrenze auf dem einzelnen Scheck
(;
Revision zugelassen).
Sachverhalt: Streitig ist die Versteuerung von Essenszuschüssen in Form von Restaurantschecks (sog. „R.-Restaurantschecks”). Die Schecks wurden mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet und nach § 37b EStG pauschal versteuert.
Die K...