Digitalisierung des Lieferantenkredits durch Dynamic Discounting
Mitunter ist es hilfreich, neben gänzlich neuen Formen der Unternehmensfinanzierung auch die klassischen Instrumente im Blick zu behalten und mit den Vorteilen der digitalen Plattform-Ökonomie zu vernetzen. Ein instruktives Beispiel hierfür bildet der Beitrag von Dirk Broska ab dieser Ausgabe, der sich ganz dem Lieferantenkredit widmet. Während in der analogen Welt die endgültige Entscheidung über die Zahlung ausschließlich beim Käufer der Ware oder Dienstleistung liegt, schafft ein digitaler Kreditorenprozess die Voraussetzungen einer Dynamisierung: flexible Zahlungstermine werden so möglich statt wie bisher innerhalb starrer Fristen. Gerade hohe Einkaufsvolumina lassen sich so noch effizienter steuern als bisher und helfen aber auch, die Beziehung zum Lieferanten zu intensivieren und noch stärker partnerschaftlich zu organisieren. Ein durchaus interessanter Nebeneffekt ist dabei, die Bedeutung der klassischen Finanzierung über die Hausbank etwas zurückdrängen zu können und unabhängiger zu werden.
Die Einführung einer – meist befristeten – degressiven Abschreibung für die Steuerbilanz als Mittel der Wirtschaftsförderung gehört zu den Standards des politischen Werkzeugkastens. Kritik daran ist meist nur leise zu vernehmen und bezieht sich allenfalls auf den stets zu geringen Umfang. So war es auch diesmal, als mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz eine entsprechende Regelung im Gesetz landete. Ob sich mit der degressiven AfA die Investitionstätigkeit tatsächlich erhöht, wird sich kaum beziffern lassen, gleichwohl eröffnen sich ein paar Gestaltungsspielräume, die zumindest den Unternehmen nutzen, welche die unmittelbaren Folgen der Corona-Krise überleben. Hans Walter Schoor hat in gewohnt bewährter Weise alles Wissenswerte rund um die degressive AfA für Sie ab zusammengefasst.
Die [i]bbk- leserfrage@nwb.de Liebhaber der Umsatzsteuer kommen auch in dieser Ausgabe wieder auf ihre Kosten, leider, wie vermutlich vielleicht der ein oder andere stillschweigend ergänzt, weil die stetigen Anpassungen in den ERP-Systemen kein Ende zu nehmen scheinen. Und so geht es in diesem von Karl-Hermann Eckert um die Einfuhrumsatzsteuer und ihre richtige Verbuchung sowie den Abzug der entsprechenden Vorsteuer der entsprechenden Zölle. Dass die umsatzsteuerliche Lösung auch von Standard-Geschäftsvorfällen nicht immer direkt auf der Hand liegt, zeigt eine Leserfrage ab , in der es um die Rückholkosten geht, wenn ein Kunde die gekaufte Ware zurückgibt. Wenn Sie in Ihrer beruflichen Praxis auch einen Sachverhalt auf dem Tisch haben, der für einen breiteren Leserkreis interessant ist, freuen wir uns über eine kurze E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2020 Seite 761
DAAAH-55257