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NWB Nr. 33 vom Seite 2476

Ausbildungsprämien des Bundes in der Corona-Krise

Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten

Prof. Dr. Ralf Jahn

In der Corona-Krise unterstützt die Bundesregierung die duale Berufsausbildung in Deutschland mit einem Prämienprogramm für Ausbildungsbetriebe zur Erhaltung oder Erweiterung des Ausbildungsangebots. Mit dem Bundesprogramm soll verhindert werden, dass die Corona-Krise zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen wird. Ab sofort können bei der regional zuständigen Stelle der Bundesagentur für Arbeit (im Folgenden: Bundesagentur) im Rahmen des neuen Ausbildungsjahrs ab Förderanträge gestellt werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtliche Grundlagen der Förderung

[i]Politische GrundsatzbeschlüsseGrundlagen des Bundesprogramms, das insgesamt mit rund 600 Mio. € dotiert ist, sind Nr. 30 des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ sowie die vom Bundeskabinett am beschlossenen Eckpunkte des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, die im Internet der zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht sind.

[i]Weitere Planungen nach der 1. FörderrichtlinieAuf Basis dieser politischen Grundsatzbeschlüsse haben das BMAS und das BMBF am

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