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Ausgewählte Aspekte des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung gem. § 7b EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. 2452Mit Schreiben v. ( NWB RAAAH-53359) hat das BMF einige Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der neuen Sonderabschreibung für Mietwohnungen nach § 7b EStG (vgl. Schmidt, NWB 38/2019 S. 2777) geklärt.
Die Langfassung des Beitrags finden Sie .
Wohnfläche i. S. des § 7b EStG
[i]Begünstigte Mietwohnung einschließlich der zu ihr gehörenden NebenräumeGegenstand der Sonderabschreibung ist die einzelne neue Mietwohnung einschließlich ihrer Nebenräume. Nebenräume sind Räume, die sich nicht im abgeschlossenen Bereich der Wohnung befinden, aber zu dieser gehören. Die Flächen von Nebenräumen, die ausschließlich von den Bewohnern der Wohnung genutzt werden, sind mit ihrer vollen Fläche zu berücksichtigen. Gemeinschaftlich genutzte Nebenräume können nur entsprechend dem Anteil der Wohnung an der Gesamtnutzfläche des gesamten Gebäudes anteilig einbezogen werden. Funktionsflächen werden nicht berücksichtigt.
Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt in sinngemäßer Anwendung der Wohnflächenverordnung, wobei aber auch Nebenräume in die Flächenberechnung einzubeziehen sind. Alternativ kann die Wohnfläche anhand der Bruttogrundfläche ermittelt werden.
Abschreibungsbemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung
[i]Multiplikation der förderfähigen Nutzfläche mit der Förderhöchstgrenze von 2.000 €/qmDa die förderfähigen Anschaffungs- bzw. Herste...