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GK Nr. 8 vom Seite 22

Vollmacht und Vertretung im Unternehmen

Ottilie Dotzenrod; Bad Vilbel

Ein Unternehmer kann nicht alle Aufgaben in seinem Betrieb selbst erledigen. Er ist auf qualifizierte Gesellschafter bzw. Mitarbeiter angewiesen, mit denen er Aufgaben teilen kann und die eigenständig Verantwortung übernehmen. Zu diesem Zweck werden Regelungen innerhalb der Geschäftsführung getroffen und Mitarbeiter bevollmächtigt, in einem bestimmten Umfang für das Unternehmen tätig zu werden.

Für die bessere Lesbarkeit des Textes wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).

Geschäftsführung und Vertretung

Bei der Beschreibung der einzelnen Rechtsformen von Unternehmen wird i. d. R. besonders erläutert, wer die Geschäfte führt und wer das Unternehmen nach außen vertreten darf. Es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Tätigkeitsfelder, die voneinander abzugrenzen sind. Je nach Rechtsform des Unternehmens werden diese Aufgaben vom Eigentümer bzw. den Gesellschaftern, vom Geschäftsführer oder dem Vorstand wahrgenommen. Der Begriff der Geschäftsführung bezieht sich auf das Innenverhältnis. Es geht hier um die Beantwortung der Fragestellung, wer in einem Unternehmen „das Sagen“ hat. Bei ...

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