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IWB Nr. 15 vom Seite 636

Steuer- und Vermögensplanung mit Gesellschaften in Malta

Überblick über Malta-Gesellschaften im Allgemeinen und die Malta Limited im Besonderen

Dr. Andreas Hübner und Anton Rudolf Götzenberger

Der kleine Inselstaat Malta macht mehr und mehr von sich reden. Maltas Gesellschaftsrecht ist überwiegend vom englischen Common Law geprägt. Das bietet speziell für Unternehmer und Investoren aus dem EU-Raum besondere Vorteile. Malta bietet zudem die Möglichkeit, Stiftungen zu Trusts zu errichten, deren Bedeutung etwas nachgelassen hat, nachdem der tatsächliche Eigentümer (Begünstigte) öffentlich gemacht werden muss. Für die Nachlassregelung größerer Vermögen sind diese Instrumente aber immer noch sinnvoll – zum einen, um größere Vermögen zu bündeln und zum anderen, um die Begünstigten vor einem Verschleudern des Erbvermögens zu schützen. Dieser Beitrag stellt Maltas Gesellschaften in einem kurzen Überblick dar und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermögens(nachfolge)planung mit einer Malta Limited auf. Diese Gestaltungen ergänzen sich optimal mit einer aktiven unternehmerischen Tätigkeit und einer Wohnsitznahme auf Malta.

Kernaussagen
  • Eine Malta Limited lässt sich vielseitig einsetzen, sowohl als unternehmerisch aktive Gesellschaft als auch als Holdinggesellschaft. Besonders interessant ist die Verwendung einer (aktiv tätigen) Malta Limited für Umstrukturierungen im Zusammenhang mit „Inlandsvermögen“ i. S. von § 121 BewG.

  • Malta ist ein bevorzugter Standort für Schiffsregistrierungen und für den Yachthandel. Mittels einer Malta-Gesellschaft können Yachten zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von effektiv 5,4 % erworben werden.

  • Neben den klassischen Gesellschaften können in Malta auch Trusts nach angelsächsischem Recht sowie Stiftungen errichtet werden. Beide sind ein beliebtes Instrument für die Vermögensnachfolgeplanung. Gegründet werden können alle gängigen Arten von Trusts und Stiftungen.