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StuB 15/2020 S. 612

Umsatzsteuer | Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers/Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer

Das BMF hat zur Anwendung diverser BFH-Urteile zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer Stellung genommen und den UStAE entsprechend angepasst ( NWB ZAAAH-53754).

Hintergrund: Der BFH hat in seinen Urteilen vom - XI R 20/14 NWB GAAAG-94739 (BStBl 2018 II S. 800), vom - V R 25/15 NWB MAAAG-90275 (BStBl 2018 II S. 809) sowie V R 28/16 NWB WAAAG-90276 (BStBl 2018 II S. 806) in Änderung seiner vorherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht voraussetzt, dass die wirtschaftliche Tätigkeit des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt wird, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. Vielmehr reicht jede Art von Anschrift, einschließlich einer Br...