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Einkommensteuer | Zur Ausschlussfrist für die rückwirkende Gewährung von Kindergeld
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die durch das StUmgBG v. (BGBl 2017 I S. 1682) eingeführte und für nach dem und vor dem eingegangene Kindergeldanträge geltende Ausschlussfrist ist dem Festsetzungsverfahren und nicht dem Erhebungsverfahren zuzuordnen. (2) Die Familienkasse darf im Erhebungsverfahren die Auszahlung vorbehaltslos festgesetzten Kindergelds nicht unter Berufung auf die [i]Böwing- Schmalenbrock, NWB 17/2019 S. 1250Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG beschränken. (3) Setzt die Familienkasse das Kindergeld trotz Eingreifens der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG rückwirkend für einen längeren Zeitraum als die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, bestandskräftig fest, ist sie an diese Festsetzung auch im Erhebungsverfahren geb...