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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug für die Badrenovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office
Das kann wie folgt zusammengefasst werden: Wird ein Badezimmer renoviert, das vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber vermietet wird, der dieses zusammen mit anderen Räumen dem Arbeitnehmer als Home-Office (Bürotätigkeit) überlässt, kommt ein Vorsteuerabzug auf die Renovierungskosten des Vermieters (Arbeitnehmers) nur im Hinblick auf Toilette und Waschplatz, nicht aber auch für die Badewanne und Dusche in Betracht.
Die [i]L'habitant, NWB 22/2020 S. 1617Praxisrelevanz des Urteils ergibt sich vor dem Hintergrund der wegen der Corona-Pandemie gestiegenen Bedeutung von Home-Office-Arbeitsplätzen und deren steuerlicher Beurteilung. Im Streitfall hatte der Arbeitnehmer die von ihm genutzten Home-Office-Räumlichkeiten umsatzsteuerpflichtig dem Arbeitgeber vermietet. Der BFH b...