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Einkommensteuer | Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen – Abgrenzung zur Betriebsverkleinerung
Mit Beschluss v. entschied der BFH, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Dritte aufgegeben wird. Danach steht auch die taggleiche Übertragung des funktional wesentlichen Betriebsvermögens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf verschiedene Rechtsnachfolger der Annahme einer Übertragung eines durch Entnahme von Grundstücken zur Abfindung von weichenden Erben verkleinerten Betriebs, die nach § 6 Abs. 3 EStG unter Fortführung der Buchwerte stattfindet, grds. entgegen.
Mit [i]Hänsch/Wessels, NWB 15/2018 S. 1009 der Entscheidung bekräftigt der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Zerschlagung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Übertragung sämtlicher Nutzflächen auf verschiedene...