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FG Münster Beschluss v. - 8 V 1791/20 AO EFG 2020 S. 1194 Nr. 17

Gesetze: FGO § 114

Vollstreckung

Darlegung eines Anordnungsgrundes bei einstweiligem Rechtsschutz bezüglich der Vollstreckung in das Konto eines Architekten, auf das die sog. Corona-Soforthilfe eingezahlt wurde

Leitsatz

Die Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO ist auch in den Fällen notwendig, bei denen es um die Abwendung einer Vollstreckung in ein Konto geht – hier eines Architekten -, auf das die sog. Corona-Soforthilfe eingezahlt wurde.

Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 1194 Nr. 17
OAAAH-54799

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