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Corona | Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert (BStBK)
Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe für KMU, die durch die Corona-Krise Umsatzeinbrüche zu verzeichnen haben, ist bis zum verlängert worden.
Das BMWi hat angekündigt, die Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe bis zum nunmehr durch eine zügige Änderung der Verwaltungsvereinbarungen und der Vollzugshinweise mit den Bundesländern in die Praxis umzusetzen.
Eine Arbeitshilfe von NWB zur Überbrückungshilfe finden Sie hier.
Einen Beitrag auf unseren Experten-Blog lesen Sie hier.
Quelle: DStV online, BStBK Pressemitteilung v. (JT)