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Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs bei unberechtigtem Steuerausweis im Insolvenzfall
Das zur Aufrechnungslage im Erhebungsverfahren bei unberechtigtem Steuerausweis entschieden. Diesbezüglich ist vor dem BFH eine Nichtzulassungsbeschwerde unter dem Az. V B 118/19 anhängig.
I. Leitsatz
Insolvenzforderungen des Finanzamts und der Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch stehen sich erst dann aufrechenbar gegenüber, wenn die (verfahrensrechtlichen) Voraussetzungen für die Änderung des Umsatzsteuerbescheids erfüllt sind.
II. Sachverhalt
Der Kläger war Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin (nachfolgend B) sowie einer früheren Organtochter. Die Insolvenzschuldnerin und die Organtochter haben Rechnungen mit offenen Mehrwertsteuerausweis über Scheinlieferungen an eine Dritte gestellt; die ausgewiesene Mehrwertsteuer wurde bezahlt. Die von der Dritten zunächst gezogene Mehrwertsteuer wurde unstreitig zurückbezahlt. Mit Umsatzsteuerbescheid für 2009 und 2010 setzte das Finanzamt die verbleibende Umsatzsteuer der Insolvenzschuldnerin fest. Der Kläger beantragte nachfolgend die Korrektur der Umsatzsteuer 2010 und legte Stornorechnungen der Insolvenz-schuldnerin und ihrer Organtochter vor. Es erging ein geänderter ...