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GmbH | Anmeldung der Auflösung einer Ein-Personen-GmbH
Die Anmeldung einer Auflösung einer Ein-Personen-GmbH, die durch formlos wirksamen Auflösungsbeschluss erfolgt ist, ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung in das Handelsregister einzureichen. Ist ein notariell beurkundetes Dokument oder eine öffentliche beglaubigte Abschrift einzureichen, so ist ein Dokument mit einem einfachen elektronischen Zeugnis (§ 39a BeurkG) zu übermitteln, das entweder durch Scannen des Papierdokuments oder durch Herstellen einer „elektronische Leseabschrift“ kreiert werden kann.
Die öffentliche [i]Römermann/Jähne, NWB 47/2017 S. 3578Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 HGB) kann nur durch Beglaubigung der Unterschrift in Papierform gewahrt werden. Da die Anmeldung der Auflösung der GmbH (§ 65 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) im vorliegenden Fall in Papierform errichtet wurde, war ein...