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BFH 10.12.2019 I R 24/17, NWB 31/2020 S. 2292

Körperschaftsteuer | Darlehen zwischen Trägerkörperschaft und Betrieb gewerblicher Art zur Refinanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen sind steuerlich nicht anzuerkennen

Das kann wie folgt zusammengefasst werden: Auf interne Darlehen zwischen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) und ihrem S. 2293Betrieb gewerblicher Art (BgA) zur Refinanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen findet die Rechtsprechung zu internen Miet- und Pachtverträgen Anwendung, wonach diese als steuerlich unbeachtlich zu beurteilen sind. Die Darlehenszinsen werden im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung dem Gewinn des BgA hinzugerechnet.

Einordnung:

Das Besprechungsurteil ist für die Praxis der Besteuerung der öffentlichen Hand von maßgeblicher Bedeutung, weil es den Anwendungsbereich der vGA-Rechtsprechung im Verhältnis jPöR zu BgA definiert. Der BFH gibt der Revision des Finanzamts statt, hebt das Finanzgerichtsurteil auf und weist die Klage ab. ...