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Körperschaftsteuer | Darlehen zwischen Trägerkörperschaft und Betrieb gewerblicher Art zur Refinanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen sind steuerlich nicht anzuerkennen
Das kann wie folgt zusammengefasst werden: Auf interne Darlehen zwischen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) und ihrem S. 2293Betrieb gewerblicher Art (BgA) zur Refinanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen findet die Rechtsprechung zu internen Miet- und Pachtverträgen Anwendung, wonach diese als steuerlich unbeachtlich zu beurteilen sind. Die Darlehenszinsen werden im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung dem Gewinn des BgA hinzugerechnet.
Das Besprechungsurteil ist für die Praxis der Besteuerung der öffentlichen Hand von maßgeblicher Bedeutung, weil es den Anwendungsbereich der vGA-Rechtsprechung im Verhältnis jPöR zu BgA definiert. Der BFH gibt der Revision des Finanzamts statt, hebt das Finanzgerichtsurteil auf und weist die Klage ab. ...