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Betriebsprüfung | Prüfungsanordnung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat
Nach dem im Entlastungsverfahren nach § 126a FGO erlassenen ist es für die (erstmalige) Anordnung einer Außenprüfung unerheblich, ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht. Im Übrigen führen nach dieser Entscheidung auch Verstöße gegen § 10 BpO, insbesondere gegen die Belehrungspflichten und damit gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, nicht zur Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung.
Die Entscheidung vermittelt Grundsätze zum Verhältnis des Besteuerungsverfahrens zum Steuerstrafverfahren. Danach stehen beide Verfahren grds. unabhängig und gleichrangig nebeneinander.
[i]Hänsch/Wessels, Liebhaberei bei Gewinneinkünften, Grundlagen, NWB FAAAG-88725 Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater war der Kläger Gesellschafter einer S...