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NWB Nr. 31 vom Seite 2301

Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung

Bestimmte [i]hib - Deutscher Bundestag - Nr. 756/2020 v. 16.7.2020Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten sollen nicht mehr von multinationalen Konzernen zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ausgenutzt werden können. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BT-Drucks. 19/20979).

Mit dem Übereinkommen werden die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS), die im BEPS-Aktionsplan (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting) enthalten sind, umgesetzt.