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Referentenentwurf eines JStG 2020
Das [i] Referentenentwurf des JStG 2020 Bundesministerium der Finanzen hat am den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Hintergrund sind insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Darüber besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz soll diesem fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf entsprochen werden. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:
die [i]§ 7g EStGzielgenauere Ausgestaltung der Investitionsabzugsbeträge des § 7g EStG auch unter Berücksichtigung der vorübergehenden besonderen Situation der Corona-Krise,
die [i]§ 21 Abs. 2 Satz 1 EStGErweiterung der steuerrechtlichen Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung (§ 21 Abs. 2 Satz 1 EStG),
die [i]§§ 39 ff. EStGEinführung eines Datenaustauschs zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Ar...