Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Honorarabrechnungen (mehr) im 15-Minuten-Takt
Unwirksame formularmäßige Vergütungsvereinbarung eines Zeithonorars – BGH IX ZR 140/19
Der Bundesgerichtshof (, NWB EAAAH-45528) hat kürzlich zu einer formularmäßigen anwaltlichen Vergütungsvereinbarung mit Zeithonorar entschieden [i]Berners, NWB 22/2020 S. 1650 und u. a. die Abrechnung im 15-Minuten-Takt gegenüber Verbrauchern für unwirksam erklärt. Die Entscheidung ist in ihren grundsätzlichen Ausführungen auf Vergütungsvereinbarungen, die Steuerberater ihren Mandanten zur Unterschrift vorlegen, übertragbar. Der Beitrag zeigt Wege auf, wie solche Vereinbarungen künftig ausgestaltet werden können, so dass der Honoraranspruch gesichert bleibt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Endlich (auch) eine Entscheidung zum 15-Minuten-Takt
[i]Instanzgerichte urteilten bisher unterschiedlichIn seiner bisherigen Rechtsprechung hatte der IX. Senat die Frage der Zulässigkeit einer Abrechnung eines Zeithonorars nach 15-minütigem Zeittakt offenlassen können (s. etwa , NWB AAAAD-56696). Instanzgerichte hatten die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formulierte Zeittaktung bisher unterschiedlich beurteilt: Das , NWB OAAAG-43925; Urteil v. - 24 U 112/09, www.justiz.nrw.de) und das Landgeri...