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BFH 13.02.2020 VI R 20/17, IWB 14/2020 S. 538

BFH | Perspektive bei der DBA-Freistellung von Dividenden

§ 4 InvStG 2004 ist dahin auszulegen, dass die Frage, ob Dividendenerträge nach einem DBA aufgrund des sog. Schachtelprivilegs steuerbefreit sind, im Einklang mit dem sog. Transparenzprinzip nach Maßgabe der Beteiligungen der Fondsanleger zu beurteilen ist.

Hinweis:

Der BFH hatte zu entscheiden, ob auch Fondsanleger, die die Voraussetzungen des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs bei einer vergleichbaren Direktanlage nicht erfüllen, aufgrund von § 4 InvStG 2004 das abkommensrechtliche Schachtelprivileg in Anspruch nehmen können. Das ist dann der Fall, wenn es für die Anwendung des DBA auf die Beteiligung des Fonds an der ausländischen Gesellschaft ankommt (sog. fondsbezogene Betrachtungsweise) und nicht auf die individuellen Merkmale der Fondsanleger (Rechtsform, Beteiligungshöhe). Insbesondere einkommensteuerpflich...