Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherung | Versicherungsfreiheit von Werkstudenten
Im Anschluss an das vertreten die Spitzenverbände der Sozialversicherung die Ansicht, dass bei Arbeitnehmern, die ihre (frühere) Beschäftigung nach Aufnahme des Studiums beim selben Arbeitgeber fortsetzen, Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs nicht in Betracht kommt, auch wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Diese Auffassung hat das abgelehnt. Ebenso findet das Werkstudentenprivileg Anwendung für die Zeit zwischen einem bestandenen Freiversuch im ersten juristischen Staatsexamen und einer Wiederholungsprüfung (zur Notenverbesserung), solange die betreffenden Personen an der Universität eingeschrieben sind ().