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Corona-Krise: Praktische Schwierigkeiten der Neuregelungen im Insolvenzrecht
Fragliche Hilfeleistung durch das „COVInsAG“ und Regressrisiken
Der Gesetzgeber hat durch das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz“ (sog. „COVInsAG“) bereits umfassende insolvenzrechtliche Neuregelungen in der gegenwärtigen Corona-Krise erlassen. Ein nachfolgender Gesetzesentwurf zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (sog. „COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz“) fordert ergänzend insbesondere eine vorgesehene Verkürzung der Frist sowie eine Absenkung besonderer Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung. Dieses soll zumindest nach Vorlagebegehren des Bündnis 90/Die Grünen kurzfristig in nationales Recht umgesetzt werden, um eine schnelle wirtschaftliche Erholung und eine Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit zu beschleunigen. Doch die zwischenzeitig bereits geltenden, insolvenzrechtlichen Neuregelungen sind nicht immer praxistauglich.
Einen allgemeinen Überblick zur Ausgangssituation und den wesentlichen Neuregelungen im Insolvenzrecht durch das sog. „COVInsAG“ finden Sie bei Rennar, Coronavirus: Wesentliche Neuregelungen im Insolvenzrecht – Mantelgesetz zur Abmi...