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NWB BB 8/2020 S. 233

Kreditstundungen: Banken dürfen keine Zinsen erheben

In der Corona-Krise können Unternehmer und Privatpersonen Kredite stunden. Banken dürfen hierfür von April bis Juni 2020 keine Zinsen oder Gebühren berechnen, da es sich um eine gesetzliche Regelung handelt. Dennoch gibt es Institute, die versuchen, Aufwendungen in Rechnung zu stellen. In diesem Fall können die Kosten zurückgefordert werden. Anders sieht es aus, wenn Banken eigene Regelungen anbieten, etwa über den Juni 2020 hinaus. Dann dürfen Kosten berechnet werden. Betroffene sollten prüfen, ob die Gebühren angemessen sind. Möglicherweise kann auch auf Stundungen verzichtet werden, wenn nach den Lockerungen wieder Umsätze erzielt werden.