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NWB BB 8/2020 S. 234

Werbe-Cookies: Aktive Zustimmung erforderlich

Internetnutzer müssen aktiv zustimmen, bevor Werbe-Cookies auf einem PC oder Smartphone gespeichert werden dürfen. Automatisch vorab angekreuzte Kästchen sind nicht mehr erlaubt, und der immer wieder zu sehende Hinweis, dass ein Nutzer einer Seite automatisch der Verwendung von Cookies zustimmt, ist künftig eindeutig rechtswidrig. Das hat der BGH entschieden.

Das hat auch Konsequenzen für die Datenschutzerklärung. Unternehmer müssen Nutzer genau über die Funktionsweise und -dauer der eingesetzten Cookies sowie die Identität der Dienstleister, die die gewonnenen Daten verarbeiten, informieren. Formulierungshilfen gibt es bei kostenfreien Textgeneratoren, wie z. B. www.datenschutz-generator.de. Wer rechtlich ganz sichergehen möchte, sollte einen Anwalt für die Änderungen hinzuziehen. Web...