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FG Hamburg 11.07.2003 II 90/02, NWB 48/2003 S. 359

Lohnsteuer | Bargeldzuschuss an Arbeitnehmer als Sachbezug (§ 8 EStG)

Ein Bargeldzuschuss kann wie ein Sachbezug behandelt werden, wenn es der organisatorischen Vereinfachung der Gewährung einer verbilligten Dienstleistung durch Dritte dient. Dies hat das , entschieden und Geldleistungen des ArbG an AN in Höhe von mtl. jeweils 50 DM für die nachgewiesene Mitgliedschaft in einem Sportverein/Fitnessclub analog wie Sachbezüge i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG behandelt, die wegen der Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfrei bleiben. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: VI R 51/03).