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Jahresabschlusserstellung für unbelehrbare Mandanten in der Krise
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2326Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil v. - 17 U 80/19, NWB YAAAH-49869) gezeigt, dass die Anwendung der gefestigten Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesgerichtshofs (s. dazu insbesondere , NWB JAAAG-37973) zu den Beratungs- und Hinweispflichten des Steuerberaters gegenüber Mandanten in der Krise und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen in der Krisensituation mit einer Bewertung der Sachverhalte im konkreten Einzelfall und mit Augenmaß argumentativen Raum für eine Abweisung solcher Schadensersatzklagen enthalten kann.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
[i]Pflichten des mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragten StBErkennt der mit der Erstellung des Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater anhand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, darf er den Jahresabschluss nicht ungeprüft unter Ansatz von Fortführungswerten erstellen, sondern muss die Mandantin klar und deutlich darauf hinweisen, dass diese nun eine Fort...