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Einkommensteuer | Nachweis von Aufwendungen zur Behandlung der Legasthenie als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
Die bisherige Rspr. des BFH erlaubt den Abzug von Aufwendungen für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) als Krankheitskosten grds. nur bei Vorlage eines vor Einleitung entsprechender Maßnahmen erstellten amtsärztlichen Attestes (vgl. zuletzt , BFH/NV 2002 S. 1337). Gegen derart eingeschränkte Nachweismöglichkeiten bestehen nach Auffassung des ) beachtliche Einwände. Im Streitfall hatten die Eltern eines zehnjährigen Mädchens eine medizinisch ausgerichtete Therapie durchgeführt und erst im Nachhinein deren medizinische Rechtfertigung mittels einer amtsärztlichen Bescheinigung dokumentiert.