Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Kriterien zur Beurteilung einer umsatzsteuerlichen Selbständigkeit i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit
Das (nachträglich zur Auswertung herangezogen) kann wie folgt zusammengefasst werden: Ein freischaffender Künstler, der Gefangene in der sozialtherapeutischen Abteilung einer JVA kunsttherapeutisch betreut, kann aufgrund von Merkmalen wie der Einbindung über einen mehrjährigen Zeitraum in den Gefängnisalltag, einer Weisungsgebundenheit, festen Arbeitszeiten, einen festgelegten Arbeitsort und vorgegebenen Arbeitsbedingungen als „scheinselbständig“ und damit als nicht selbständig i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG beurteilt werden.
[i]Vanheiden, Unternehmer, infoCenter, NWB YAAAA-41721 Das Besprechungsurteil hat die für die Praxis relevante Frage des Vorliegens einer Selbständigkeit im umsatzsteuerlichen Sinne zum Gegenstand, die für die Annahme einer Unternehmereigenschaft zwingend ist. Der BFH sieht die Revis...