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BMF 06.11.2003 IV A 2 - S 1910 - 156/03, NWB 47/2003 S. 354

Körperschaftsteuer | letztmalige Anwendung des Anrechnungsverfahrens und erstmalige Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens (§§ 34 bis 38 KStG n. F.)

Die Vorschriften des KStG n. F. (= KStG 2002) sind bei der Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Allgemeinen (insbes. hinsichtlich der Einkommensermittlung und des Steuersatzes) grds. erstmals für den VZ 2001 (§ 34 Abs. 1 KStG n. F.) und bei einem vom Kj abweichenden Wj 2000/2001 erstmals für den VZ 2002 (§ 34 Abs. 2 KStG n. F.) anzuwenden. Der Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren sieht einen 18-jährigen Übergangszeitraum vor. Während dieser Zeit kann außerhalb des Moratoriums (s. dazu Semmler, NWB F. 4 S. 4725 ff.) ein KSt-Guthaben aus der Differenz zwischen Thesaurierungsbelastung und Ausschüttungsbelastung der Altgewinne aus der Zeit des Anrechnungsverfahrens bei ordnungsgemäßen Gewinnausschüttungen in vereinfachter Form geltend gemacht werden (§ 37 KStG n. F.). Gilt währe...