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NWB 47/2003 S. 353

Körperschaftsteuer | rechtsberatende Tätigkeit der Berufsverbände

Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter sind gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG von der KSt befreit, wenn ihr Satzungszweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Als steuerbefreite Berufsverbände kommen bspw. Gewerkschaften, ArbG-Verbände aber auch Haus- und Grundeigentümer- sowie Mietervereine in Betracht. Soweit diese einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, ist insoweit die Steuerbefreiung ausgeschlossen. Die rechtsberatende Tätigkeit (u. a. professionelle rechtliche Beratung im engeren Sinne, Prozessvertretung) der Berufsverbände stellt einen solchen stpfl. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar. Insoweit liegt unternehmerisches Tätigwerden i. S. des UStG vor. Es stellte sich daher die Frage, wie hoch das stl. Ergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ”Rechtsber...